PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Veränderungen für die Verpackungsindustrie mit sich. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

 

Als Hersteller von Kunststoff- und Reinraumverpackungen setzen wir uns intensiv mit den neuen Vorgaben auseinander.

Wir betrachten unsere Verpackungen aus Monomaterial  als nachhaltig, da sie einen Recyclingmaterialanteil von bis zu 100 % aufweisen können und gut recyclingfähig sind, was eine hohe Recyclingquote begünstigt.

 

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Anforderungen der PPWR-Verordnung:

 

Die PPWR-Verordnung

Ab dem 12. August 2026 tritt die europäische PPWR-Verordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft und stellt die Verpackungsindustrie vor neue Herausforderungen.

Ziel: Abfallreduktion, Kreislaufwirtschaft und Recyclingförderung.

Zentrale Anforderungen der PPWR

 

Recyclingfähigkeit bis 2030:

Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie wirtschaftlich recycelbar sind.

 

Mindestanteil an PCR-Material:

Verpackungen müssen recyceltes Material enthalten.

 

Abfallreduktion:

Verringerung unnötiger Verpackungen.

 

Einschränkung von Schadstoffen:

Reduzierung problematischer Stoffe wie PFAS.

 

Kategorisierung ab 2030 Verpackungen werden in drei Kategorien eingeteilt, basierend auf ihrer Recyclingfähigkeit:
A - Hoch (sehr gut recycelbar)
B - Mittel (teilweise recycelbar)
C - Niedrig (schwierig recycelbar)

 

 

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